Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit des Mitgliederbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist pünktlich bis zum 3. eines jeden Monats im voraus bezahlbar. Das Einsteigerpaket ist sofort bei der Anmeldung fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug mit zwei Monatsbeiträgen werden auch die Servicepauschalen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Es wird dann eine Mahngebühr von 10,- € je Mahnung erhoben. Anschriftenänderungen sind im Studio sofort mitzuteilen.

Beitragsanpassung

Die aufgeführten Beiträge enthalten die z. Zt. gültigen MwSt-Sätze. Bei einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst. Zur Anpassung der steigenden Energie- und Reinvestitionskosten der gesamten Anlage wird jeweils zum 01.01. eine Anpassung des monatlichen Gesamtbeitrages um 1,- € vorgenommen.

Haftung

Eine Haftung der City Fitness Power Tower GmbH ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben. Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

Vertragsannahme

Dieser Vertrag gilt als angenommen, wenn die Geschäftsleitung von City Fitness Power Tower GmbH nicht binnen einer Frist von 10 Tagen ab Unterzeichnung schriftlich gegenüber dem Vertragspartner die Annahme des Vertrages ablehnt.

 

Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und nicht online abgeschlossen werden.

Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist umzudeuten oder zu ergänzen, so dass der mit der Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck entsprechend dem Parteiwillen erreicht wird. Ist eine Umdeutung oder Ergänzung nicht möglich, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine außerordentliche Kündigung muss in Textform erfolgen. Die City Fitness Power Tower GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Datenschutzklausel

Die personenbezogenen Daten des Mitlgieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail und Telefonnummern. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.

 

Dem Mitglied stehen gegenüber City Fitness Power Tower GmbH, Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Lösung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte
Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche
verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
bereit noch verpflichtet.